Auf dem diesjährigen Kunstempfang des bayerischen evangelischen Bischofs wurde wieder einmal die traurige Realität des gestörten Verhältnisses von Kunst und Kirche deutlich. Wie das
Sonntagsblatt Bayern berichtet, standen die anwesenden Künstler einigermaßen erschüttert vor einem von seinem vorgesehenen Platz verschobenen Altar und vor den bunten Stoffarbeiten, die der Pfarrer an den Wänden »seiner« Kirche hatte aufhängen lassen. Dies wurde von den anwesenden Künstlern ziemlich einhellig als Grobheit gegen das künstlerische Raumkonzept eingeordnet, sei aber auf Beschluss des Kirchenvorstands erfolgt, wie der Pfarrer betonte. "Für das Verhältnis von Kirche und moderner Kunst ein typischer Konflikt: Die an der Kirche und ihren Themen interessierten Künstler fühlen sich unverstanden oder missachtet, Kirchenmenschen wollen die Kunst vor allem in Dienst nehmen oder demokratischen Gemeindebedürfnissen unterordnen" schreibt das Sonntagsblatt. Nun gibt es kein demokratisches Gemeinderecht, dass es erlauben würde, in das künstlerische Urheberrecht einzugreifen. Es ist ein klarer Rechtsbruch, wenn ein Kunstwerk von seinem vorgesehenen Ort entfernt und damit dekontextualisiert und seiner künstlerischen Aussage beraubt wird. Und wenn das auf Grund eines Gemeindebeschlusses ohne Absprache mit den Künstlern durchgeführt wird, ist es um so schlimmer.