14 Oktober 2006

Kapriolen

Es gibt Situationen, die mögen formalrechtlich zwar einigermaßen klar sein, bleiben in der Sache aber trotzdem unverständlich. Dazu gehört der Umstand, dass etwa Kirchengemeinden, die ihr Kirchengebäude mit moderner Kunst (also etwa Kirchenfenstern) ausstatten, diese nicht im Internet zeigen dürfen und sie auch nicht im Gemeindebrief zeigen dürfen. Rechtlich ist das wohl korrekt so: "Eine barocke Kirchenausstattung ist gemeinfrei, ein moderner Kircheninnenraum, der selbst ein Werk der Architektur ist oder der von modernen Kunstwerken oder Gegenständen der Gebrauchskunst lebt, dürfte daher in der Regel urheberrechtlich geschützt sein." wikipedia zur Panoramafreiheit

Wozu das führt, kann man an der Internet-Beschreibung der berühmten romanischen St. Gereonkirche in Köln sehen. Wer sich hier oder hier über die ebenso berühmten Fenster von Georg Meistermann informieren will, wird darüber belehrt, dass aus urheberrechtlichen Gründen der Blick in die Kirchenkuppel geschwärzt wurde. Das ist absurd. Bei Georg Meistermann führt es dazu, dass so gut wie keine Bilder von ihm heute noch im Internet wahrnehmbar sind. Ob das wirklich im Interesse seines Werkes ist, darf bezweifelt werden.